Für die kirchliche Trauung ist der Pfarrer des ersten Wohnsitzes (des katholischen Partners) zuständig. Mit ihm nehmen Sie über das Pfarrbüro Kontakt auf. Sinnvoll ist es natürlich, dass die kirchliche Trauung dort gefeiert wird, wo das Brautpaar wohnt. Ausnahmen sind natürlich möglich. Und je eher Sie wegen eines gewünschten Trauungstermins Kontakt mit dem Pfarrbüro aufnehmen, umso besser.
- Im Pfarrbüro erhalten Sie das Anmeldeformular für die kirchliche Trauung.
- Wichtig ist, dass die Brautleute vor dem Traugespräch einen aktuellen Taufschein (nur bei Katholiken, darf nicht älter als 6 Monate sein) bei ihrem Taufpfarramt anfordern. Er ist zugleich Ledigennachweis.
- Auch muss beachtet werden, dass die kirchliche Trauung erst nach der standesamtlichen Trauung stattfinden kann.
- Die Trauung kann im Rahmen einer Eucharistiefeier oder im Rahmen eines Wortgottesdienstes (bei konfessionsverschiedenen Partnern) gefeiert werden.
- Beim Traugespräch mit dem trauenden Geistlichen wird dann geklärt, ob Ehehindernisse vorliegen und es wird über das kirchliche Eheverständnis und die Gestaltung der Trauung gesprochen.
Aufmerksam machen wollen wir auch auf die Ehevorbereitungsseminare (1 bis 2 Tage). Die Termine und weitere Informationen erfahren Sie hier.