Sollte nach einem Kirchenaustritt (der immer beim Standesamt des Wohnsitzes stattfindet) der Wunsch auftreten, wieder der Kirche anzugehören, dann rufen Sie im Pfarrbüro an und vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin mit einem unserer Geistlichen. Denn ein Kirchenaustritt kann rückgängig gemacht werden!
Bitte bringen Sie die Kirchenaustrittsbescheinigung zum Gespräch mit.